seit 24 Jahren
in Oberursel.
Liebe Schüler/innen, liebe Eltern,
nach längerer Ankündigung gab es am 24.11.2021
offiziell Änderungen seitens der Hessischen Landesregierung bezüglich der
Coronavirus-Schutzverordnung für den außerschulischen Unterricht.
Ab dem 25.11.2021 gilt jetzt die 3G Regel:
- Maskenpflicht während der gesamten
Unterrichtsdauer.
- Teilnehmer müssen geimpft oder
genesen sein. Impfnachweis, Genesenennachweis bitte vorlegen. - Ich muss das prüfen!
- Ungeimpfte Teilnehmer müssen
getestet sein. Vorzulegen sind: gültiger PCR Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein Schnelltest
(PoC-Antigentest) von einem anerkannten Testzentrum (nicht älter als 24 Stunden). Selbsttests werden nicht anerkannt. Auch das muss ich prüfen!
- für Schülerinnen und Schüler: Der Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines
verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft
für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte) muss im Original vorgezeigt werden.
Bitte nicht vergessen, die Unterlagen mitzubringen!
Genauere Informationen unter:
https://weiterbildunghessen.de/news/die-aktuellen-corona-regelungen-fuer-hessische-bildungseinrichtungen
Stand:
24.11.2021